Ein Veranstaltungsradio, auch bekannt als Veranstaltungsfunk, Ereignisrundfunk oder Eventradio, ist ein Hörfunksender, der nur zu bestimmten Zeiten in Zusammenhang mit einer Veranstaltung empfangen werden kann. Diese Information befasst sich mit den rechtlichen und technischen Aspekten eines Veranstaltungsradios in Österreich, einschließlich der erforderlichen Bewilligungen, der Frequenzzuteilung und des technischen Konzepts.

I. Rechtliche Grundlagen für Veranstaltungsradio

  1. Zulassung zur Veranstaltung eines Eventradios: Für die Durchführung eines Veranstaltungsradios mit terrestrischer Ausstrahlung über Antenne ist eine Zulassung zur Veranstaltung erforderlich. Diese Zulassung wird von der österreichischen Medienbehörde KommAustria in einem Bescheid erteilt.
  2. Frequenzzuteilung: Um ein Veranstaltungsradio über UKW ausstrahlen zu können, muss eine Frequenzzuteilung erfolgen. Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) bzw. KommAustria ist für die Vergabe von Frequenzen zuständig.
  3. Bewilligung zur Errichtung einer Sendeanlage: Zusätzlich zur Frequenzzuteilung benötigt man eine Bewilligung zur Errichtung einer Sendeanlage, um das Veranstaltungsradioprogramm zu übertragen.
  4. Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen: Bei der Durchführung eines Veranstaltungsradios ist es wichtig, die Bestimmungen des Privatradiogesetzes, des KommAustria Gesetzes und des Telekommunikationsgesetzes einzuhalten. Der Betreiber des Radiosenders ist verantwortlich für die Einhaltung dieser rechtlichen Rahmenbedingungen.

II. Technisches Konzept für das Eventradio

  1. Erarbeitung des technischen Konzepts: Die STR-NETWORK bietet die Erarbeitung eines einreichfertigen technischen Konzepts für das Veranstaltungsradio an. Dies umfasst die Planung der Sendeanlage, die Festlegung der benötigten Ausrüstung und die technischen Details für die terrestrische Ausstrahlung.
  2. Bereitstellung der Sendeanlagen: Die STR-NETWORK stellt die erforderlichen Sendeanlagen für das Eventradio bereit, um eine reibungslose und qualitativ hochwertige Ausstrahlung zu gewährleisten.
  3. Frequenzsuche und -koordination: Das Unternehmen kümmert sich um die Frequenzsuche und -koordination, um eine geeignete Frequenz für das Veranstaltungsradio zu finden und mögliche Interferenzen zu vermeiden.

III. Bearbeitung der Bewilligungsanträge

  1. Vorlaufzeit für UKW Frequenzanträge: Die RTR/KommAustria bittet üblicherweise darum, UKW Frequenzen mit einem mehrwöchigen Vorlauf zu beantragen.
  2. Schnelle Bearbeitung von Anträgen: Die STR-NETWORK hat positive Erfahrungen gemacht, dass die RTR/KommAustria bemüht ist, die Anträge für Veranstaltungsradios schnell zu bearbeiten.

Ein Veranstaltungsradio bietet eine spannende Möglichkeit, temporäre Hörfunksender im Rahmen von Veranstaltungen zu betreiben. Die STR-NETWORK unterstützt als Technologiepartner Unternehmen und Veranstalter bei der Umsetzung ihrer Eventradio-Pläne. Neben der Bereitstellung von technischen Konzepten und Sendeanlagen kümmert sich das Unternehmen um die Frequenzsuche und -koordination und begleitet Kunden bei den Bewilligungsverfahren. Es ist jedoch wichtig, sich vor Beginn eines Veranstaltungsradios mit den rechtlichen Rahmenbedingungen vertraut zu machen, um die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten und eine erfolgreiche Veranstaltung zu gewährleisten.

Gerne erarbeiten wir für Sie das einreichfertige technische Konzept für Ihr Eventradio und stellen die nötigen Sendeanlagen zur Verfügung. Weiters kümmern wir uns auch um die Frequenzsuche für Ihr Veranstaltungsradio.

Es wird dringend empfohlen, sich vor Beginn mit dem Privatradiogesetz sowie den Bestimmungen des KommAustria Gesetzes sowie dem Telekommunikationsgesetz vertraut zu machen, zumal Sie im Falle einer Zulassung für die Einhaltung der entsprechenden rechtlichen Rahmenbedingungen einstehen müssen. Die Links zu den aktuellen Gesetzen finden Sie im Bereich „Informationen“.